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Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – persönlich, verständlich und zuverlässig
in Hamburg nutzen

Wir lassen keine Fragen offen.

Pflegende Angehörige leisten Erstaunliches. Damit Sie im Alltag wirklich entlastet werden, unterstützt Sie die VölCare GmbH mit einer umfassenden, leicht verständlichen und direkt umsetzbaren Pflegeberatung – bei Ihnen zuhause, in unserer Geschäftsstelle oder bequem per Video im gesamten Hamburger Stadtgebiet.

Als zugelassener ambulanter Pflegedienst nach § 72 Abs. 1 SGB XI sind wir berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchzuführen. Diese Beratungen sind für Sie kostenfrei, denn sie werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Warum eine Pflegeberatung?

Viele Angehörige wissen nicht, dass ihnen wertvolle Leistungen zustehen – oder wie sie diese optimal ausschöpfen können. Wir geben Ihnen Klarheit, Struktur und alltagstaugliche Lösungen.

Unsere Beratung hilft Ihnen insbesondere bei:

  • optimaler Nutzung von Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag

  • Organisation der häuslichen Pflege – rechtssicher und alltagstauglich

  • Schulung zu Krankheitsbildern, Pflegehandlungen und Hilfsmitteln

  • Entlastung bei herausfordernden Situationen (z. B. Demenz, Diabetes, Mobilität)

  • Vorbereitung auf MDK-Besuche und Unterstützung im Umgang mit Behörden

  • Anpassung der Pflege an Veränderungen des Gesundheitszustands

  • Erhalt des Pflegegrades durch die gesetzlich geforderten Beratungseinsätze

Kontakt aufnehmen

Definition Pflegeberatung

Pflegeberatung ist eine professionelle, gesetzlich verankerte Unterstützungs- und Beratungsleistung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie dient dazu, den individuellen Pflegebedarf festzustellen, passende Leistungen der Pflegeversicherung zu erklären, den Pflegealltag zu organisieren und Pflegepersonen in ihrer Verantwortung zu entlasten.

Rechtsgrundlage ist insbesondere § 7a SGB XI (allgemeine Pflegeberatung bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit) sowie § 37 Abs. 3 SGB XI (verpflichtende Beratungseinsätze für Pflegegeldbeziehende). Ziel ist es, die Pflege zuhause sicherzustellen, die pflegerische Versorgung zu verbessern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern.

Leistungen der Pflegeberatung

Eine Pflegeberatung richtet sich sowohl an zu pflegende Personen als auch an pflegende Angehörige. Spätestens, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist eine ausführliche und unabhängige Beratung wichtig. 

Die Pflegeberater*innen nehmen sich Zeit für Ihre Anliegen, erörtern mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation und beraten Sie intensiv zu allen Fragen, zum Beispiel zu zustehenden Leistungen für Pflegebedürftige, Pflegekosten, Organisation der Pflege und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.

Die Pflegeberatung umfasst u. a.:

  • Klärung von Leistungsansprüchen gegenüber Pflege- und Krankenkassen

  • Unterstützung bei Anträgen, Höherstufungen und MDK-Verfahren

  • Anleitung und Schulung pflegender Angehöriger

  • Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Entlastungsangeboten

  • Entwicklung eines individuell passenden, alltagstauglichen Versorgungskonzepts

Sie kann in der Häuslichkeit, in der Pflegedienststelle oder digital (z. B. per Video) stattfinden und wird von der Pflegekasse vollständig übernommen.

Ablauf der Beratung

  • Terminvereinbarung – telefonisch, per E-Mail oder über unseren Rückruf-Button

  • Individuelle Bedarfserhebung – was benötigen Sie wirklich?

  • Praktische Unterstützung – konkrete Lösungen, die sofort umsetzbar sind

  • Bescheinigung für die Pflegekasse – wir übernehmen die komplette Abwicklung

Zusätzliche Angebote speziell für Angehörige

  • individuelle Pflegeschulungen – auf Wunsch direkt am Patienten

  • Kurse zu Krankheitsbildern (Demenz, Diabetes, Sturzprophylaxe u. a.)

  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Entlastungsmöglichkeiten

  • Unterstützung bei Anträgen, Formularen und Behördenwegen

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung

Wie oft sollte eine Pflegeberatung erfolgen?

Liegen die Pflegegrade 1, 2 und 3 vor, ist eine halbjährliche Beratung, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Beratung vorgesehen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot der Pflegeberatung ist eng mit der Leistung des Pflegegelds verknüpft. Nehmen Sie die Beratungstermine als Pflegebedürftiger nicht wahr, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Daher ist die Pflegeberatung nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung.

Wie wird eine Pflegeberatung durchgeführt?

Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, sind die Betroffenen oft unsicher, was die nächsten Schritte, die Leistungen und die Bürokratie angeht. Die Aufklärung pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen steht im Mittelpunkt der Pflegeberatung. Erfolgen kann das Gespräch je nach Wunsch zu Hause oder in den Räumlichkeiten unseres Pflegediensts.

Wie wird die Pflegeberatung finanziert?

Nach SGB XI übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die Beratung.

Wie lange dauert eine Pflegeberatung?

Eine Beratung dauert zwischen 30 und 60 Minuten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die nächste Pflegeberatung mit unserem Pflegedienst!

Profitieren Sie von einer ausführlichen Pflegeberatung durch unseren Pflegedienst. Wir beraten zu pflegende Personen und pflegende Angehörige zu:

  • Zustehenden Leistungen
  • Pflegekosten
  • Organisation der Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
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